Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Dienstleistungen und Abläufen.

Für Mieter

Wo finde ich Mietangebote?
Mietangebote sind über die Immobilienseite oder direkt auf der Startseite verfügbar.
Was muss ich vor dem Einzug bezahlen?
Kaution (in der Regel 3 Nettokaltmieten) und erste Monatsmiete müssen vor Übergabe gezahlt werden.
Wann erhalte ich die Nebenkostenabrechnung?
Die Nebenkostenabrechnung erfolgt meist im zweiten Halbjahr des Folgejahres.
Fallen Maklergebühren an?
Nur bei direkter Vermittlung durch einen Makler entstehen Kosten.
Darf mein Partner einziehen?
Für den Einzug des Partners ist keine Genehmigung erforderlich, eine Information genügt.
Ist Untermiete erlaubt?
Untermiete ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
Darf ich bauliche Änderungen vornehmen?
Änderungen in der Wohnung sind nur mit Genehmigung erlaubt.
Darf ich Haustiere halten?
Kleintiere sind erlaubt, Hunde und Katzen nur mit Zustimmung.
Welche Wandfarben darf ich verwenden?
Auffällige Farben sind zu vermeiden, neutrale Farben werden empfohlen.
Kann ich einen Nachmieter stellen?
Ein Nachmieter entbindet nicht automatisch vom Mietvertrag.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Die Kautionsrückzahlung erfolgt nach vollständiger Abrechnung und Prüfung der Wohnung.
Darf ich das Treppenhaus nutzen?
Lagerung im Treppenhaus ist grundsätzlich nicht erlaubt, nur kurzfristig.
Was passiert mit meinen Einbauten beim Auszug?
Einbauten dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters verbleiben.
Muss ich im Winter heizen?
Ja, Heizpflicht besteht zur Vermeidung von Schäden.

Für Eigentümer

Was bedeutet "Verschiedenes" im Protokoll?
"Verschiedenes" im Protokoll dient nur zur Diskussion, keine Beschlüsse sind möglich.
Welche Fristen gelten für Tagesordnungspunkte?
Tagesordnungspunkte müssen rechtzeitig vor der Eigentümerversammlung eingereicht werden.
Bekomme ich eine Bescheinigung für die Steuer?
Es besteht keine Pflicht, eine Bescheinigung wird teilweise freiwillig bereitgestellt.
Kann die Betriebskostenverteilung geändert werden?
Die Betriebskostenverteilung kann durch Mehrheitsbeschluss angepasst werden.
Ist gewerbliche Nutzung erlaubt?
Gewerbliche Nutzung ist möglich, wenn kein zusätzlicher Lärm entsteht.
Wer trägt die Kosten für Heizungsventile?
Die Kostenübernahme ist abhängig vom Eigentumsbereich.
Darf ich eine Satellitenschüssel anbringen?
Eine Satellitenschüssel ist nur bei unzureichendem TV-Angebot erlaubt.
Wer kann mich bei der Versammlung vertreten?
Jeder kann Sie vertreten, eine schriftliche Vollmacht wird empfohlen.
Darf nachts geduscht werden?
Duschen in der Nacht ist nicht untersagbar und gehört zum normalen Wohnen.
Was tun bei Bauarbeiten in der Nachbarschaft?
Entschädigung ist möglich bei erheblicher Störung.
Wem gehören die Fenster?
Fenster gehören in der Regel zum Gemeinschaftseigentum.
Darf ich auf dem Balkon grillen?
Holzkohlegrill ist oft untersagt, Elektrogrill ist erlaubt.
Wer zahlt die Balkonsanierung?
Die Kostenübernahme variiert je nach Schaden und Lage.
Darf ich einen Wanddurchbruch machen?
Ein Wanddurchbruch ist nur bei nichttragenden Wänden erlaubt.
Kann ich Heizkörper entfernen?
Nein, Heizkörper dürfen nicht entfernt werden, sie sind Teil des Gesamtsystems.
Wie viele Stimmen habe ich?
In der Regel hat jeder Eigentümer eine Stimme.
Muss ich Tiefgaragenkosten zahlen ohne Stellplatz?
Eine Beteiligung an Tiefgaragenkosten ist auch ohne Stellplatz möglich.
Was muss im Protokoll stehen?
Das Protokoll muss formelle Angaben und Beschlüsse enthalten.
Kann ich Fehler im Protokoll beanstanden?
Ja, Fehler im Protokoll sind innerhalb einer Frist beanstandbar.
Wann findet die nächste Versammlung statt?
Die nächste Versammlung findet nach Abschluss der Jahresabrechnung statt.
Wer trägt die Verwaltungskosten beim Verkauf?
Die Verwaltungskosten trägt der Verkäufer.
Sind Beschlüsse per Umlaufverfahren gültig?
Beschlüsse per Umlaufverfahren sind nur einstimmig gültig.
Wann ist die Versammlung beschlussfähig?
Die Beschlussfähigkeit ist auch mit einem Teilnehmer gegeben.
Kann ich eine Ladestation installieren?
Ein Antrag auf Ladestation auf eigene Kosten ist möglich.
Müssen Baumaßnahmen angekündigt werden?
Ja, Baumaßnahmen müssen angekündigt werden, eine Duldungspflicht besteht.
Kann ich Einsicht in Unterlagen nehmen?
Einsicht in Unterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich.

Noch Fragen?

Wenn Sie weitere Fragen haben oder ein persönliches Gespräch wünschen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie umfassend und unverbindlich.

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